Özdemir unterstützt Weiterbetrieb ausgeförderter Biogasanlagen

Minister will die Betreiber ermutigen, ihre Anlagen zu flexibilisieren

Für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Biogasanlagen macht sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der aktuell laufenden Ressortabstimmung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stark, die als Teil eines größeren Gesetzespakets noch vor Ostern durch das Bundeskabinett soll. „Wir wollen die bestehenden Bioenergieanlagen als wichtigen Pfeiler der Wertschöpfung und klimafreundlichen Energieversorgung des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft erhalten und auf heutiges technisches Niveau verbessern“, betonte Özdemir letzte Woche in Berlin.

Der Grünen-Politiker will Betreibern von Biogasanlagen dazu ein „faires Anschlussangebot“ machen, wenn die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Diese Belange seien bislang im Referentenentwurf zur EEG-Novelle noch nicht abgebildet. Dazu müssten ausreichende Ausschreibungsmengen verfügbar sein. Daneben müssten über das EEG Angebote für die Erzeugung von reinem Biomethan und für kommunal verankerte Anlagen mit dezentraler Wärmeerzeugung und Gasspeichern geschaffen wer- den.

Özdemir will die Betreiber außerdem dazu ermutigen, ihre Anlagen zu flexibilisieren. Spitzenlast- und Speicheranlagen könnten dann einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichten. So könne aus wertvoller und knapper Biomasse der beste Nutzen für das Gesamtsystem gezogen werden. Mit der Flexibilisierung könne Biogas die Energiewende stärker unterstützen als bisher und fossile Kraftwerke und fossiles Erdgas ersetzen. Zum anderen sichere die Biogaserzeugung Einkommen im ländlichen Raum. Dadurch werde auch ein Ausgleich zur Wertschöpfung aus der rückläufigen Tierhaltung geschaffen, erklärte der Agrarminister.

Nachbesserungsbedarf an dem Referentenentwurf zur EEG-Novelle hat Özdemir auch hinsichtlich der Photovoltaik ausgemacht. Solarparks müssten so ausgebaut werden, dass sie im Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stünden. Die Bodenmärkte dürften nicht durch falsche Flächenkulissen der Ausschreibungen weiter unter Druck gesetzt werden. 


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