Bundesrat lehnt Freigabe zur Bewirtschaftung ab

Keine Überraschung im Bundesrat: Eine Freigabe von Brachflächen im Rahmen der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für die Bewirtschaftung wird es in diesem Jahr nicht geben. Die entsprechende Ausschussempfehlung erhielt in der Sitzung der Länderkammer letzte Woche Freitag – wie erwartet – keine Mehrheit. Stattdessen stimmte der Bundesrat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung zu, die lediglich ab Juli eine Nutzung der ÖVF für Futterzwecke erlaubt.


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