Zwischenfrüchte GAP-2023-konform bearbeiten

Aktuell fordert die neue Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) ab Herbst 2023 einen zielgerichteten Anbau von Zwischenfrüchten und die Bedeckung des Bodens über Winter, um die Austragung und Auswaschung von Nährstoffen zu verhindern. Was ist dabei zu beachten und wie kann ich mich auf die neue Situation vorbereiten?

Fruchtfolge: Zwischenfrüchte GAP-2023-konform bearbeiten

Abgestorbener Zwischenfruchtbestand bei Frost walzen mit der Güttler Walze, vorher und nachher. Die gewalzten Pflanzen liegen gut und fest auf dem Boden und verrotten.

Zwischenfrüchte bedecken, beschatten und durchwurzeln den Boden, aktivieren die Bodenlebewesen, verbessern den Luft- und Wasserhaushalt, bauen Humus auf und steigern die Bodenfruchtbarkeit. Das Wasser und die Nährstoffe, die sie während des Wachsens verbrauchen, geben sie bei der Verrottung wieder zurück, sodass diese der folgenden Hauptkultur zur Verfügung stehen. Wenn man alles richtig macht.

Aus diesem Grund veranstaltete Güttler Ende Dezember ein Webinar, das auf der Homepage nochmals angeschaut werden kann. Unterstützt hat dabei der BayWa Berater Hans Koch, spezialisiert auf Zwischenfrüchte und Grünlandpflege.

Neu an den GAP Vorgaben ist im Wesentlichen, dass der Boden über Winter länger bedeckt sein soll, entweder durch winterharte Pflanzen oder Pflanzenreste als Mulch. Die Herausforderung ist, den Boden so lange, wie es geht, zu bedecken und trotzdem rechtzeitig zur Aussaat der Frühjahrskultur, zum Beispiel bei Mais oder Zuckerrüben, ein Saatbett vorzubereiten, ohne dass die Reste der Zwischenfrucht stören.

Bereits in diesem Herbst / Winter hat sich Güttler Gedanken gemacht, wie das funktionieren könnte, und einiges ausprobiert. Zusammen mit der BayWa führte man Veranstaltungen mit Landwirten durch und diskutierte die Vorgehensweise. Wir fassen hier wesentliche Punkte zusammen.

Wichtig ist ein gleichmäßiger, üppiger und dichter Pflanzenbestand aus mindestens vier verschiedenen Pflanzenarten, die sich gegenseitig unterstützen. Es dürfen auch gern mehr sein. Niedrigwachsende Pflanzen wie Klee und hochwachsende wie Sonnenblumen und andere Arten, die in der Wuchshöhe dazwischen wachsen, sind dabei von Vorteil.

Leguminosen in der Mischung sammeln Stickstoff, der sofort zur Verfügung steht und das Wachsen der Zwischenfrucht begünstigt. Zwischenfrüchte verbessern die Strohrotte, die Stickstoffsammler dabei besonders. Es ist meist hilfreich, wenn das Getreidestroh vor Aussaat der Frühjahrskultur verschwunden ist und nicht mehr stört. Außerdem werden Fusarien dann nicht mehr vom Weizen auf den Mais übertragen.

Pflanzenarten, die nachteilig für die Folgefrucht sind, zum Beispiel Ölrettich oder Gelbsenf, dürfen in der Rapsfruchtfolge nicht angebaut werden. Ebenfalls „Nematoden-Vermehrer“ in der Zuckerrüben- oder Kartoffelrotation.

Zwischenfrüchte verwerten auch die Nährstoffe aus organischem Dünger sehr gut. Ebenso die Mineraldünger Kali, Phosphor und Kalk. Alle diese Substanzen werden von den Zwischenfrüchten aufgenommen und später nach der Verrottung wieder an die Folgefrucht abgegeben. Ein idealer Kreislauf.

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Hans Güttler (links) und Hans Koch, BayWa, diskutierten in einem Webinar über den Zwischenfruchtanbau.

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Walzen, ohne die Keimruhe zu stören

Zur Blüte sollte der Auswuchs dann mit der Prismenwalze niedergewalzt werden, damit keine Samen ausgebildet werden und die Stängel nicht verholzen. Es reicht eine Überfahrt, und die Pflanzen sollten dann erst mal so liegen bleiben. Dabei können dann Klee oder Sommerwicken weiter wachsen, weil sie mehr Licht bekommen. Solange keine Samen gebildet werden, ist das auch in Ordnung.

Wichtig ist, dass die Walze nicht in den Boden eingreift, weil dann die Keimruhe der im Boden befindlichen Unkrautsamen gestört und Ausfallgetreide in Keimstimmung gebracht würde. Dies ist in der Winterruhe nachteilig. Daher braucht es einen dichten Bestand der Zwischenfrucht. Die Messerwalze ist zur Bearbeitung weniger geeignet, weil sie leichter in den Boden schneidet.

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Nach dem Walzen sollen die Pflanzen einfach auf dem Boden liegen bleiben und ihn bedecken. Das schützt vor Verdunstung des Wassers und Austrocknung des Bodens. Die Pflanzen füttern die Mikroorganismen im Boden, aktivieren die Bodenlebewesen stärker und steigern damit die Bodenfruchtbarkeit inklusive Humusaufbau. Dies wiederum führt mittel- und langfristig dazu, dass die Böden bei Trockenheit länger durchhalten, weil der Humus Wasser speichern kann und bei Trockenstress an die Pflanzen abgibt.

Das Mulchen ist nicht vorteilhaft, weil die Zwischenfrüchte zu klein gehäckselt werden und dann zu schnell verrotten. Die Nährstoffe drohen ausgewaschen zu werden und stehen der Folgefrucht nicht mehr zur Verfügung. Gerade bei steigenden Düngerkosten und Stickstoffobergrenzen sollte das vermieden werden. Übrigens: die Blätter einiger Zwischenfrüchte geben beim Umsetzen der organischen Masse Stickstoff ab, ohne dass dieser bilanziert werden muss.

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Bei Frost oder Wechselfrösten ist das nächste Walzen sinnvoll. Dabei werden die Stängel aufgebrochen und verrotten schneller. Außerdem brechen sie leichter durch und die kleinen Bruchstücke sind schneller zur Aussaat in den Boden eingearbeitet. Zeitnah vor der geplanten Aussaat wird das Saatbett angelegt und die Reste der abgestorbenen, zerkleinerten Zwischenfrucht werden eingearbeitet.

Böden sollten über Winter nicht mehr brachliegen, weil die Aktivität der Bodenlebewesen sonst zurückgeht und Nährstoffe ausgewaschen werden können. Böden mit einer Zwischenfrucht, die noch wächst, haben aktivere Mikroorganismen als kahle Flächen. Auch eine Pflanzendecke aus niedergewalzter Zwischenfrucht ist besser für den Boden, weil er durch die Auflage geschützt ist und nicht so stark austrocknet.

Die neue Regelung hat viele Vorteile, weil sie der Bodenfruchtbarkeit nutzt, kann auf manchen Standorten aber auch zur Herausforderung werden, wenn man zur Saatbettvorbereitung nicht rechtzeitig auf den Acker kann oder die Zwischenfrucht noch nicht fachgerecht zerkleinert ist.

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Gut zu erkennen, die Eindrücke der Prismenwalze auf dem Stängel einer noch grünen Pflanze. Diese wird sicher verrotten.

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Die Zwischenfrucht einmal zur Blüte mit der Prismenwalze gewalzt und das zweite Mal bei Frost, ergibt ein gut zerkleinertes Material, das sich gut eingrubbern lässt.

Hintergrund – Das fördert GLÖZ 6 zur Mindestbodenabdeckung

Auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes ist im Zeitraum vom 15.11. bis 15.01. des Folgejahres eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen. Diese kann durch mehrjährige Kulturen, Winterkulturen oder Zwischenfrüchte erfolgen. Auch Stoppelbrachen von Körnerleguminosen und Getreide (inkl. Mais) gelten als Bodenbedeckung im Winter, soweit keine Bodenbearbeitung vorgenommen wurde. Mulchauflagen und die mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung von Flächen sowie eine Abdeckung durch Folien, Vlies oder Netze zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion zählen als Mindestbodenbedeckung. Ausnahmen gibt es grundsätzlich nicht.

Darüber hinaus wurden abweichende Zeiträume der Mindestbodenbedeckung geregelt. Für Flächen, die mit frühen Sommerkulturen bestellt werden sollen (Aussaat bis 31.03.) reicht eine Mindestbodenbedeckung vom 15.09. bis 15.11. des Antragsjahres aus. Auf Flächen mit schweren Böden (mind. 17 Prozent Tongehalt) ist eine Mindestbodenbedeckung ab der Ernte bis 01.10. des Antragsjahres einzuhalten. Frühe Sommerkulturen und schwere Böden werden konkret definiert. Die Verpflichtung startet im Herbst 2023.


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