Gülleverteiler nachrüsten: Worauf ist zu achten?

In diesem Beitrag lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

Technik: Gülleverteiler nachrüsten: Worauf ist zu achten?

Aufgebaut ist ein neuer Gülleverteiler schnell. Dafür ist nicht nur technisches Wissen gefragt. Es sind auch einige rechtliche Punkte zu beachten.

Geräte für die bodennahe Gülledüngung erleben derzeit eine starke Nachfrage. In Deutschland ist dies auf die Gesetzgebung und ein Förderprogramm zur Abmilderung der Folgen von Corona („Bauernmilliarde“) zurückzuführen. Und generell ist auch aus der Bevölkerung ein gewisser Druck in diese Richtung zu spüren.

Nun stellt sich die Frage: Altes Fass eintauschen und neues Fass mit entsprechender Verteiltechnik anschaffen – oder das alte Fass mit einem bodennahen Gülleverteiler nachrüsten? In diesem Beitrag informieren wir Sie darüber, was Sie im zweiten Fall – der Aufrüstung eines bestehenden Fasses – beachten sollten.

Umbau kann sicherheitsrelevant sein

Wenn wesentliche Änderungen an bestehenden Maschinen vorgenommen werden, wie die Nachrüstung einer bodennahen Gülleausbringtechnik auf ein bestehendes Güllefass, ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, ob sich durch die Veränderung der (gebrauchten) Maschine neue Gefährdungen ergeben haben oder ob sich ein bereits vorhandenes Risiko erhöht hat. Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Das bedeutet, dass die Person, die für die wesentliche Veränderung verantwortlich ist, zum Hersteller wird und damit die Herstellerpflichten gemäß ProdSG und 9. ProdSV zu erfüllen hat.

Danach hat der Hersteller sicherzustellen, dass die wesentlich veränderte Maschine den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entspricht. Er führt für die wesentlich veränderte Maschine das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durch und erstellt insbesondere die vorgeschriebenen technischen Unterlagen, mit denen er die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen kann.

Weiterhin stellt der Hersteller die Betriebsanleitung zur Verfügung und versieht erforderlichenfalls die wesentlich veränderte Maschine mit Warnhinweisen für die Restrisiken, die aufgrund des Stands der Technik mit technischen Schutzmaßnahmen nicht weiter minimiert werden können. Abschließend stellt der Hersteller die EG-Konformitätserklärung aus, fügt diese bei und bringt die CE-Kennzeichnung an der wesentlich veränderten Maschine an.

Vorgerüstete Fässer sind kein Freibrief

Egal, ob das vorhandene Güllefass bereits für bodennahe Systeme vorbereitet ist oder nicht: Die Vorbereitung für bodennahe Systeme bezieht sich nur auf die Anbaumöglichkeiten (beispielsweise Konsolen, Achsverstellmöglichkeiten), nicht jedoch auf eine pauschale technische Freigabe.

Technik: Gülleverteiler nachrüsten: Worauf ist zu achten?

Durch den Aufbau eines anderen Gülleverteilers, muss das Fass aus technischer und rechtlicher Sicht neu betrachtet werden.

Technische Aspekte auch bei Teilnahme am Straßenverkehr beachten

Durch den Aufbau dieser zusätzlichen Ausrüstung wird die Eigenmasse erhöht. Somit wird auch die vom zulässigen Gesamtgewicht abhängige Nutzlast des Güllefasses vermindert. Das bedeutet mitunter, dass das Fass nicht mehr voll befüllt werden darf. Durch die Position der Komponenten, vor allem im Heck des Fasses, wird auch die Verteilung der Last auf die Anhängekupplung des Traktors (also die Stützlast) und auf die Achse(n) des Fasses verändert. Speziell im leeren Zustand wird die Stützlast geringer und kann mitunter „negativ“ werden. Ein Versatz der Achse(n) in Richtung Fassheck wäre demzufolge erforderlich, da diese geringe oder negative Stützlast zu einem instabilen Fahrverhalten führen würde.

Die Veränderung der Schwerpunktlage kann auch eine erhöhte seitliche Kippgefahr während der Transportfahrt, aber auch während des Ausklappens des Gestänges beziehungsweise beim Ausbringen bewirken. Dem könnte man durch eine geänderte Spur- und Reifenbreite entgegenwirken.

Die Außenabmessungen des Fahrzeugs (Länge, Breite, Höhe) werden ebenfalls beeinflusst. Je weiter der Verteiler nach hinten ragt, umso mehr schert das Heck beim Abbiegen aus.

Technik: Gülleverteiler nachrüsten: Worauf ist zu achten?

Bei der Nachrüstung eines Gülleverteilers verändern sich die Schwerpunktlage sowie die Stütz- und Achslasten.

Bei Güllefässern darf eine Breite von 2,55 Metern durch das Güllefass in keinem Fall überschritten werden. Wenn die Ausbringtechnik als Anbaugerät (auswechselbare Ausrüstung) gilt, darf deren Breite 3 Meter betragen, ansonsten gelten auch hier die 2,55 Meter. Die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtung sowie der Kennzeichnung (zum Beispiel Rückstrahler) muss erhalten bleiben. Sie dürfen nicht durch Bauteile verdeckt oder – zum Beispiel durch abtropfende Gülle von den Schleppschläuchen – verschmutzt sein.

Eine maximale Höhe von 4 Metern kann man im Regelfall einhalten. Bei Änderung von Abmessungen und Massen und anderen genehmigungsrelevanten Sachverhalten ist eine sogenannte Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 2 StVZO) durch eine technische Prüfstelle erforderlich.

Das bedeutet, dass die Ausführung der Nachrüstung nicht vernachlässigt werden darf. Ist zum Beispiel die technische Ausführung mangelhaft, so ist auch eine Beanstandung bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Exekutive oder haftungsrechtliche Folgen im Falle eines Unfalles zu erwarten. Weil der Fahrer für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges haftet, ist eine Einzelgenehmigung zu empfehlen.

Fazit

Ob eine Nachrüstung bodennaher Verteiltechnik am vorhandenen Güllefass wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu klären. Sind aufwändige technische Anpassungen erforderlich, kann eine Neuanschaffung die sinnvollere Option sein.

Thomas Fussel, HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg;

Stefan Krähan, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Österreich;

Michael Seewald, Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), Österreich Andreas Schauer, VDMA

Dieser Beitrag erschien zuerst in der österreichischen Zeitschrift „Landwirt“


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