Nach dem Ansturm zum Start hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt das Antragsverfahren und die Fördergrundsätze seines „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ überarbeitet. Vom Windhund- soll auf ein Losverfahren umgestellt werden. „Das überwältigende Interesse verdeutlicht die hohe Innovationsbereitschaft unserer Landwirte“, erklärte Ressortchefin Julia Klöckner am 17. März bei der Vorstellung der neuen Modalitäten. Um diesen Schwung mitzunehmen und noch mehr Landwirten eine Fördermöglichkeit zu bieten, werde das Antragsverfahren optimiert. Das neue Prozedere kommt voraussichtlich ab April zur Anwendung; über den genauen Starttermin will das Agrarressort kurzfristig informieren.
Künftig sollen dem Ministerium zufolge alle investitionswilligen Unternehmer nach der Registrierung von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“ erhalten. Dieses Verfahren werde über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet, so dass kein Zeitdruck entstehe. Per Los würden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung ergehe dann sukzessive die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen. Die Antragstellung für die per Zufall ausgewählten Interessenten erfolge dann wie bisher über das Online-Portal der Rentenbank unter www.rentenbank.de und die Hausbank.
Lieferfristen für Maschinen verlängert
Änderungen sind auch bei den Fördermodalitäten geplant: So soll die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen auf den 1. Dezember 2021 verlängert werden. Damit reagiert das Agrarressort eigenen Angaben zufolge auf die aktuellen Lieferengpässe der Landtechnikindustrie. Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, sollen künftig auch neu gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) förderfähig sein. Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen soll auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt werden. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung gemäß den neuen Modalitäten auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben limitiert.
Um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und die kleinstrukturierte Landwirtschaft noch zielgenauer zu unterstützen, sollen auch Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bezuschusst werden, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden, außerdem kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 Metern Arbeitsbreite und höchstens 1.800 Litern Behältergröße. Für Maschinen zur Gülleseparierung soll künftig die Begrenzung auf bestimmte Techniken entfallen. Diese zusätzlichen Maschinen müssten von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden, weshalb sich die Neuerungen entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden würden.
Zum Auftakt des Förderprogramms am 11. Januar hatten die bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingegangenen Anträge auf Zuschüsse zum Maschinenkauf bereits nach wenigen Stunden die für das erste Halbjahr vorgesehenen Fördermittel überstiegen. Das Investitionsprogramm basiert auf der „Bauernmilliarde“, die die Koalition vor gut einem Jahr insbesondere zur finanziellen Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an die strengeren Vorgaben der neuen Düngeverordnung bewilligte.