Fehlende Liefertermine

Ein Online-Händler hat einen Benzinrasenmäher auf seiner Website mit dem Hinweis „Verfügbarkeit: Nicht lagernd. Wird auftragsbezogen bestellt“ zum Kauf angeboten. Weitere Angaben zu einer Lieferfrist oder einem Liefertermin im Rahmen dieses Angebots wurden weder im Ausgangsangebot, noch im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs angegeben. Die Ware lässt sich allerdings in den Warenkorb legen und per PayPal direkt bezahlen, sodass unmittelbar ein Kaufvertrag zustande kommt.

Dieses Vorgehen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da es gegen die Pflicht verstößt, den Verbrauchern Informationen für Fernabsatzverträge zur Verfü- gung zu stellen. Genannt werden müssten unter anderem Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie der Termin, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern muss, so das Landgericht München (Az. 33020488/16).


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