Berufsbezeichnung ist jetzt einheitlich geregelt

Aus „Landmaschinenmechaniker“ wird nun das „Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk“

LandBauTechnik: Berufsbezeichnung ist jetzt einheitlich geregelt

Freude über die Änderung: Der neue Name soll die Bandbreite des Berufes verdeutlichen.

Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk und -Meister lautet ab sofort die Bezeichnung, die der Bundesverband schon lange gefordert hat. Am 9. Juni 2021 wurde das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats mit dieser Änderung beschlossen, die sich zu großen Teilen auf die Meisterprüfung, ihre Umsetzung, Zulassung und Anerkennung beziehen. „Viele Fragen, zum Beispiel zur rückwirkenden Umbenennung oder auch zukünftigen Außendarstellung werden wir in den nächsten Wochen näher beleuchten“, sagt Ulrich Beckschulte, Geschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands.

Die für die Branche wichtige Anpassung steht in Anlage A der Gesetzesvorlage unter der Nummer 21: Hier wird das Wort „Landmaschinenmechaniker“ durch die Wörter „Land- und Baumaschinenmechatroniker“ ersetzt. Nach über 20 Jahren schafften es die beiden Wortelemente „Baumaschinen“ und „Mechatroniker“ nun auch offiziell in den Berufsnamen. „An diesem Beispiel zeigen wir wieder einmal, dass wir als Bundesverband erfolgreiche Verbandsarbeit in Berlin betreiben“, sagt Ulf Kopplin, Präsident des Bundesverbands.

„Baumaschinen“ und „Mechatroniker“ offiziell im Berufsnamen – warum ist das so wichtig?

Anfang der 2000er Jahre gelangte die Vokabel „Baumaschinen“ erstmals in den berufsbildenden Fokus des Verbands und wurde 2008 im Namen des Gesellenabschlusses amtlich. Damit wollte man die außerordentliche Bandbreite der in der Branche zu „beservicenden“ Maschinen- und Gerätegruppen auch im Berufsnamen darstellen: Alles, was draußen mit einem Motor arbeitet und kein Auto, Lkw, Motorrad oder Bus ist, also von der Motorsäge für den Privatgarten über Technik für die Landwirtschaft (innen wie außen) und Kommunal- und Reinigungstechnik sowie Flurförderfahrzeuge und Baumaschinen. Doch nur in der Gesellenausbildung umgesetzt – das reiche laut Bundesverand eben nicht, denn eine Branche und ein Beruf definiert sich über den höchsten Titel, den Namen des Handwerks und den Meistertitel. Und der hieß bis jetzt nur „Landmaschinen“ und „Mechanik“. „Dahinter konnte niemand die große real existierende Breite vermuten – doch jetzt ist genau diese Breite auch im Namen des höchsten Berufsabschlusses unserer Branche umgesetzt, im Meistertitel. Mit dem „Mechatroniker“ wird die Berufsbezeichnung der heutigen, modernen Landtechnik angepasst und aufgewertet. Ein großer Erfolg.“, sagt Bundesinnungsmeister Leo Thiesgen.

Für die Organisation des Verbands LandBauTechnik ergeben sich darüber hinaus wichtige praktische und strategische Aspekte. Zunächst müssen alle Verbandsstufen, insbesondere die Innungen, prüfen, inwieweit sie ihre Namen und Satzungen anpassen müssen. „Es kann eben nun keine „Innung für das Landmaschinenhandwerk“ mehr geben. Dieses sollte schnellstmöglich umgesetzt werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des LBT, Dr. Michael Oelck.

Die Namensanpassung in Anlage A eröffnet zudem allen Verbandsteilen, insbesondere eben genau den Innungen und Landesinnungen, ganz neue Akquisemöglichkeiten: Kein Baumaschinen-Fachbetrieb mit stehendem Gewerbe kann sich nunmehr dem Werben der 46 Innungen in Deutschland auf Dauer ernsthaft entziehen: In der neugefassten Anlage A sind Baumaschinen jetzt als Teil des Handwerks gelistet. Formal galt das natürlich zuvor auch schon: Wer ein stehendes Gewerbe betreibt und im Service gewisse Grenzen erreicht, ist in die Rolle der zuständigen Handwerkskammer eintragungspflichtig, so der LandBauTechnik-Bundesverband.


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