Rinderhalter bleiben erstmal außen vor

Für die Schweinehaltung soll ein Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten gelten

Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat eine entscheidende Hürde genommen. Rat und Parlament haben sich im Trilog letzte Woche auf eine gemeinsame Position verständigt. Größter Streitpunkt war dem Vernehmen nach die Einbeziehung der Rinderhaltung. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten Rinderbetriebe ab 350 (GV) von der Richtlinie erfasst werden. Eine Großvieheinheit entspricht etwa 500 Kilogramm Lebendgewicht. Danach hat ein Rind 0,6 GV, ein Mastschwein 0,12 GV, ein Pferd 1 GV und etwa 320 Legehennen entsprechen 1 GV.

Neubewertung bis 2026

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorzulegen. Die Rinderhaltung soll dabei auch berücksichtigt werden. Untersuchen soll die Brüsseler Behörde zudem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.

Für die Schweinehaltung haben sich Rat und Parlament auf einen Schwellenwert von 350 GV verständigt. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten; auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen ausgenommen werden. Bei Geflügel sollen die Grenzen bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthühnern gezogen werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GV vor.

Die Einigung muss nun noch von Rat und Parlament abgesegnet werden. Die Novelle tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle Tierhaltungen einen Grenzwert von 150 GV anzusetzen. 

„Fauler Kompromiss!“

Die in Brüssel erzielte Einigung zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) stößt in der Landwirtschaft auf scharfe Kritik. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sprach von einem faulen Kompromiss.

Zwar seien Rat und Parlament nicht den „völlig überzogenen Vorstellungen“ der EU-Kommission zur Rinderhaltung gefolgt, räumte Krüsken ein. Gleichzeitig würden jedoch sämtliche Betriebe, die Schweine- oder Geflügelhaltung als ernsthaften Betriebszweig betreiben, in das emmissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen.

Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl bleibt

Dem Generalsekretär zufolge wird das den Strukturwandel in der Tierhaltung verschärfen. Nach wie vor ungelöst bleibe der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl.

Die Absenkung der genehmigungsrechtlichen Schwellenwerte treffe genau die bäuerlichen Familienbetriebe im Schweine- und Geflügelbereich, die jetzt entweder in das Wachstum ihrer Betriebe gedrängt oder zur Aufgabe gezwungen würden. Hinsichtlich der Einigung, die Rinderhaltung auch in Zukunft nicht in die europäischen Genehmigungspflichten aufzunehmen, gelte es nun, dies auch national umzusetzen und die Rinderhaltung im nationalen Genehmigungsrecht auszuklammern.


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