Nochmals neue Belastungen

Besitzer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Aufsitzrasenmäher haben nun bis 1. Januar 2025 Zeit, sich auf die Gesetzesänderung zur Umsetzung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie einzustellen. Insbesondere die Landwirtschaft ist betroffen.

Langsame Fahrzeuge/Versicherungspflicht: Nochmals neue Belastungen

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind ab 2025 in der pauschalen Haftpflichtversicherung nicht mehr mitversichert.

Die Versicherungswirtschaft steht der Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie grundsätzlich kritisch gegenüber. Die bisherige Rechtslage war klar, praktikabel und kostengünstig. Der Gesetzesvorschlag ist nun mit einigen ...

 

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