Die Frist zur Eintragung der Firmendaten in das Transparenzregister, das im Zuge der Maßnahmen gegen Geldwäsche eingerichtet wurde, ist schon lange abgelaufen:
■ für AG, SE, KGaA am 31.03.2022;
■ für UG und GmbH am 30.06.2022
■ sowie für OHG und KG am 31.12.2022.
Bis zu diesen Daten sollten die wirtschaftlichen Berechtigten mit vollem Namen, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit an das Transparenzregister gemeldet worden sein. Das Bundesfinanzministerium erklärte Anfang Januar, dass bislang erst gut die Hälfte der Unternehmen die Daten hinterlegt habe. Wer dieser Eintragspflicht nicht Folge leistet, dem droht ein Bußgeld. Das Ministerium hat aber auf eine Übergangsfrist bis Juni 2023 hingewiesen: erst dann werde man Bußgelder verhängen.