Steuerrecht:
Bedeutender Unterschied in der steuerrechtlichen Bewertung
Flächen mit Agri-PV-Anlagen gehören zum Landwirtschaftsvermögen, Freiflächen-PV-Anlagen zum Grundvermögen
Flächen, auf denen DIN-normierte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen stehen, gehören zum erbschafts- und schenkungssteuerlich begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, da auf ihnen weiterhin Landwirtschaft betrieben wird. Das hat das ...
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