Beleidigung

Wenn ein Mitarbeiter einen anderen verbal beleidigt, dann müssen Sie als Arbeitgeber eingreifen. Je nach Schwere der Beleidigung kann sogar eine direkte Kündung, ohne vorherige Abmahnung, zu rechtfertigen sein.

Im verhandelten Fall wurde ein Kollege als „Bastard“ bezeichnet. Der Mitarbeiter erhielt darauf eine fristgerechte Kündigung, auch, weil es schon Beschwerden über sein Verhalten gegeben hatte. Die Richter des Landesarbeitgerichtes Hamm lehnten die Klage ab und erklärten die Kündigung für wirksam. (Az. 18 Sa 645/21).


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen