Verkehr:
Rundumleuchte nur mit Genehmigung
An fast jedem Schlepper ist mindestens eine gelbe Rundumleuchte zu finden. Mähdrescher, Häcksler und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind ebenfalls gut mit ihnen bestückt. Selbst an Oldtimertraktoren werden die Blinkleuchten angeschraubt. Wann darf die Rundumleuchte genutzt werden und dürfen Arbeits- scheinwerfer auch bei der Straßenfahrt eingeschaltet sein? Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantwortet die wichtigsten Fragen.

© Vaupel
Die Rundumleuchte darf nur mit einer Genehmigung eingesetzt werden.
SCHNELL GELESEN
Beleuchtung an den land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist absolut wichtig. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist es selbstverständlich, darauf zu achten, dass die Beleuchtung funktioniert und erkennbar ist. Dazu gehört, dass die ...
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