Die Neuheiten beim Heizen mit Holz
Vor dem Hintergrund schärferer Emissionsanforderungen durch das novellierte Bundes-Immissionsschutzgesetz (1.BImSchV) geht es darum, Verbrennungsqualitäten noch weiter zu verbessern. Carsten Brüggemann, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, berichtet über Neuheiten, die 2014 auf Ausstellungen wie der Interforst in München, der BioEnergy in Hannover sowie „Heizen mit Holz“ in Fuhrberg zu sehen waren.
Ab dem 1. Januar 2015 müssen neue, automatische Feuerungen für Holzhackschnitzel oder Holzpellets (4 bis 1.000 kW) Staubgrenzwerte einhalten, die von 100 mg/m3 Rauchgas auf 20 mg reduziert werden. Scheitholzkessel müssen die neuen Grenzwerte erst ab ...
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