Die Europäische Kommission plant deutliche Abstriche bei den Konditionalitätsvorgaben in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu machen. Wie die Brüsseler Behörde am 15. März bekanntgab, soll der Standard GLÖZ 8 weitgehend gestrichen werden. Der Schutz bestehender Landschaftsmerkmale soll beibehalten werden. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Öko-Regelungen einführen, um den Landwirten einen Anreiz zur Stilllegung zu bieten. Für eine Streichung der Stilllegungspflicht hatte sich auf EU-Ebene bekanntlich vor allem die Europäische Volkspartei (EVP) stark gemacht. Bei der Abstimmung um die GAP-Reform im Jahr 2021 hatte die überwiegende Mehrheit der EVP-Fraktion indes noch dafür gestimmt.
Um die geplante Änderungsverordnung insgesamt umzusetzen, ist eine Zustimmung des Rates und des Europaparlaments notwendig. Sollte es seitens der Co-Gesetzgeber noch Änderungswünsche geben, müsste es einen Trilog mit der Kommission geben.





