Stilllegungspflicht soll abgeschafft werden

Auch Anpassungen bei anderen GLÖZ-Standards sind geplant – Kleinbetriebe sollen nicht mehr sanktioniert werden

Die Europäische Kommission plant deutliche Abstriche bei den Konditionalitätsvorgaben in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu machen. Wie die Brüsseler Behörde am 15. März bekanntgab, soll der Standard GLÖZ 8 weitgehend gestrichen werden. Der Schutz bestehender Landschaftsmerkmale soll beibehalten werden. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Öko-Regelungen einführen, um den Landwirten einen Anreiz zur Stilllegung zu bieten. Für eine Streichung der Stilllegungspflicht hatte sich auf EU-Ebene bekanntlich vor allem die Europäische Volkspartei (EVP) stark gemacht. Bei der Abstimmung um die GAP-Reform im Jahr 2021 hatte die überwiegende Mehrheit der EVP-Fraktion indes noch dafür gestimmt.

Um die geplante Änderungsverordnung insgesamt umzusetzen, ist eine Zustimmung des Rates und des Europaparlaments notwendig. Sollte es seitens der Co-Gesetzgeber noch Änderungswünsche geben, müsste es einen Trilog mit der Kommission geben.


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