Empört über Belastung

Anders als andere Handwerksberufe sollen Gärtner ab Juli eine Maut für Lkw ab 3,5 Tonnen zahlen

Gartenbau/Galabau: Empört über Belastung

Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert.

Der Gartenbau hat verärgert darauf reagiert, dass gärtnerische Unternehmen bei der Mautpflicht für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nicht unter die sogenannte Handwerkerausnahme fallen sollen. Diese entlastet Handwerksberufe von der ab dem 1. Juli zu ...

 

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