Der Gartenbau hat verärgert darauf reagiert, dass gärtnerische Unternehmen bei der Mautpflicht für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nicht unter die sogenannte Handwerkerausnahme fallen sollen. Diese entlastet Handwerksberufe von der ab dem 1. Juli zu entrichtenden Abgabe. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisierte den Ausschluss der gärtnerischen Betriebe von der Ausnahmeregelung als nicht gerechtfertigt. Gärtner übten im wahrsten Sinne des Wortes handwerkliche Tätigkeiten aus, betonte der ZVG am 15. März.
Sie benötigen die Fahrzeuge entweder zur Ausübung ihres Handwerks oder zum Transport handwerklich hergestellter Güter. Eine Korrektur sei daher dringend erforderlich. Der Verband warnte zudem vor Wettbewerbsverzerrungen, weil Gärtner mit Kosten belastet würden, die vergleichbare Branchen nicht hätten. „Für mich ist dies ein weiteres Beispiel, wie Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft, und hier insbesondere des Gartenbaus, nicht funktioniert“, so ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Land- und Forstwirte befreit
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) unterstrich, dass er bereits für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft habe. Niemand könne ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehöre. „Ich fordere Bundesminister Dr. Volker Wissing auf, endlich eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen“, erklärte BGL-Präsident Thomas Banzhaf. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Maut befreit.





