Drohneneinsatz zur Kitzrettung erleichtert

Bestandsdrohnen dürfen weiterhin eingesetzt werden – Der Mindestabstand für den Flug wird verringert

Die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen bleibt vorerst weiterhin möglich, auch wenn die Geräte nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.

Dies hat das Bundesverkehrsministerium mit sofortiger Wirkung für die Zeit bis zum 19. November 2024 angewiesen. Demnach dürfen Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der Europäischen Drohnenverordnung am 1. Januar 2024 angeschafft wurden, weiterhin während der Mahd eingesetzt werden. Außerdem dürfen die Drohnen jetzt deutlich näher an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete heranfliegen. Laut der Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt wird der Mindestabstand für den Einsatz ab sofort von den 150 Metern, die die EU vorsieht, auf 10 Meter reduziert. Allerdings muss der Mindestabstand stets größer sein als die Flughöhe. Das Ministerium geht davon aus, dass durch die Neuregelung deutschlandweit über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung stehen werden als bisher.


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