landwirtschaft

Förderprogramm neu aufgelegt

Noch bis zum 14. Juni können Kreisjagdvereine oder Jägervereinigungen einen Antrag zur Förderung von Drohnen stellen

Aktualisiert am

Für die Rehkitzrettung stehen weitere 1,5 Mio. Euro bereit. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sein entsprechendes

Förderprogramm von Drohnen neu aufgelegt. Antragsberechtigt sind nach Angaben des Berliner Agrarressorts eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Die Antragsfrist läuft bis zum 14. Juni.

Das BMEL weist darauf hin, dass derzeit Drohnen in Deutschland aufgrund der Kosten leider noch nicht flächendeckend eingesetzt werden könnten. Daher werde die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits im vierten Jahr unterstützt. Aus Sicht des Ministeriums stellt der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren wie Vergrämung dar, da er deutlich effektiver und zeitsparender ist.


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