Dem Agraretat drohen erhebliche Kürzungen

Das Bundesfinanzministerium verlangt massive Einsparungen – Bundesmittel in der Gemeinschaftsaufgabe sollen um mindestens 300 Millionen Euro sinken – Verhandlungen dauern an – Bauernverbandspräsident Rukwied warnt vor Entscheidungen zu Lasten der ländlichen Räume

Auf das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) kommen möglicherweise drastische Einsparungen zu. Wie  in Regierungskreisen in Berlin bestätigt wurde, erwartet Bundesfinanzminister Christian Lindner von seinem Kabinettskollegen Cem Özdemir im Haushalt 2024 Ausgabenkürzungen von mehr als 400 Mio. Euro. In diesem Jahr beträgt der Etat des Agrarressorts gut 7,1 Mrd. Euro. Im Agrarhaushalt fallen nach wie vor knapp 60 % der Mittel auf den Bereich der sozialen Sicherung. Bis auf den verbliebenen Rest der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) von 100 Mio. Euro sind die Gelder gesetzlich verankert und bei möglichen Einsparungen erst einmal außen vor. Damit rückt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in den Fokus. Sie ist mit 1,13 Mrd. Euro zweitgrößter Ausgabenposten im Einzelplan 10. Dem Vernehmen nach laufen die Vorstellungen im Finanzressort darauf hinaus, die GAK um mindestens 300 Mio. Euro zu kürzen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, zeigte sich alarmiert. Er warnte eindringlich davor, die Gemeinschaftsaufgabe weitgehend zu entkernen.

Wichtigstes nationales Förderinstrument

Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur ist das wichtigste nationale Förderinstrument für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Bereits in diesem Jahr hat die GAK Federn lassen müssen. Gegenüber 2022 sind die Bundesmittel um 190 Mio. Euro gekürzt worden, darunter der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung um 30 Mio. Euro. Dennoch spielt die GAK für die Entwicklung ländlicher Räume nach wie vor eine zentrale Rolle. Die Maßnahmen reichen von der Förderung der Dorfentwicklung und der ländlichen Infrastruktur über Hilfen zum Ausbau der Breitbandversorgung und zur Unterstützung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung bis zur Förderung von Regionalmanagement und der Bereitstellung von Regionalbudgets. Die Bundesmittel müssen durch die Länder in der Regel im Verhältnis 60 zu 40 kofinanziert werden. Eine neuerliche Kürzung würde deren Spielraum in der Unterstützung ihrer ländlichen Räume erheblich einschränken.


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