Drohnen für Kitzrettung gefördert

BMLF: Drohnen für Kitzrettung gefördert

Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert wieder die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. Für diese Maßnahme stehen 3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinien wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Interessierte Jägerschaften können ab sofort Förderanträge stellen. Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßten die neue Fördermaßnahme. Die Verwendung von Drohnen mit Wärmebildtechnik sei derzeit die effektivste Methode für die Wildtierrettung. Laut DWR müssen Anträge auf Förderung bis zum 1. September 2022 gestellt werden. Eine Förderung erhielten zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder die Rettung von Wildtieren gehörten, könnten sich ebenfalls bewerben. Förderfähig sind nach Angaben der DWR Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss betrage 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein könnten bis zu zwei Drohnen gefördert werden.

Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folge der Bewilligungsbescheid, so die DWR. Liege dieser vor, könne die Drohne angeschafft werden. Danach werde der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung werde ausgezahlt.

Der Antrag auf Auszahlung müsse allerdings bis zum 30. September 2022 eingereicht werden. Ab sofort bietet die DWR Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel an (foerdermittel@deutsche-wildtierrettung.de).


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