Habeck möchte sehr kurzfristig höhere Biogas-Erzeugung

Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der heimischen Gasproduktion angekündigt – Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion von Biogas sollen befristet ausgesetzt werden – 20 Prozent Steigerung möglich

Erneuerbare Energie: Habeck möchte sehr kurzfristig höhere Biogas-Erzeugung

Die Politik hebt Biogas-Limitierungen auf.

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, die Biogasproduktion kurzfristig auszuweiten, trifft in der Branche auf große Zustimmung. Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek, sprach von einem „mutmachenden und erfreulichen Signal“. In einem digitalen Pressestatement hatte Habeck am 21. Juli eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen der Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig reduziert werden soll.

Zur Sicherung der Gasversorgung im kommenden Winter sollen demzufolge per Verordnung unter anderem die bestehenden Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion von Biogas ausgesetzt werden. „Die Bioenergiebranche kann und will durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt bereits im kommenden Winter entschärfen“, betonte Rostek. Hierfür gelte es, Begrenzungen für die Gas- und Stromproduktion zu beseitigen, wie es der Minister angekündigt habe. Laut Rostek muss es dafür vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bau- und Genehmigungsrecht geben. Auf diese Weise ließen sich kurzfristig etwa 20 Prozent Leistung im aktuellen Biogasanlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspreche insgesamt 19 Mrd. kWh Gas oder 7 Mrd. kWh Strom zuzüglich Wärmeerzeugung.

Obergrenzen dauerhaft anheben

Rostek verwies auf das jetzt vom Hauptstadtbüro vorgelegte Positionspapier „Bioenergieanlagenbestand für die Energieversorgung im kommenden Winter nutzen“. Darin betonen die beteiligten Verbände, dass heimische und nachhaltige Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Deckung der Energielücke bei Strom, Wärme und Gas im kommenden Winter leisten könne und welche Hürden auszuräumen seien. Vorgeschlagen werden insbesondere Änderungen im EEG. Dazu zählt, die Begrenzung der vergütungsfähigen Strom- menge befristet auszusetzen und zu ermöglichen, den Mindestgülleanteil für den Güllebonus befristet zu unterschreiten. Darüber hinaus wird empfohlen, die Obergrenzen für Güllekleinanlagen dauerhaft anzuheben und die Vergütungsabsenkung für Anlagen mit einer Bemessungsleistung von über 5 MW befristet auszusetzen. Im Baugesetz sei zu regeln, dass die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr befristet überschritten werden darf. Im Bundesimmissionsschutzgesetz müsse sichergestellt werden, dass eine vorübergehend erhöhte Gaserzeugung für einen befristeten Zeitraum nicht neu genehmigt werden müsse.


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