Agrarressort bezuschusst emissionsmindernde Aufrüstung

Emissionsmindernde Aufrüstung mit bis zu 40 Prozent bezuschusst

Ab sofort können sich Betreiber von Biogasanlagen deren emissionsmindernde Aufrüstung mit bis zu 40 Prozent bezuschussen lassen. Rechtliche Grundlage ist die heute in Kraft getretene „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu mitteilte, sind unter anderem Abdeckungen für Gärrestlager sowie die emissionsmindernde Aufrüstung von Bestandsanlagen förderfähig, außerdem Investitionen in spezifische Ausrüstungsteile für Neuanlagen sowie investitionsbegleitende Maßnahmen. Finanzielle Unterstützung gibt es ferner, wenn der Anteil an Wirtschaftsdüngern am Substratmix durch eine investive Maßnahme erhöht wird. Anträge für bauliche Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden; für alle anderen Maßnahmen endet die Frist ein halbes Jahr später.

Die Förderhöhe ist dem Agrarressort zufolge auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern gibt es quer über alle Unternehmensgrößen hinweg einen Zuschuss bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme, sofern es keine entsprechenden rechtlichen Vorgaben gibt. Für alle anderen Maßnahmen ist die Förderung nach der Betriebsgröße gestaffelt: Die 40 Prozent gibt es nur für Klein- und Kleinstunternehmen, bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme und für Großunternehmen nur noch bis zu zehn Prozent.

Die Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Zur Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen im Bereich Wirtschaftsdüngervergärung werden im Zeitraum 2021 bis 2023 jährlich bis zu 50 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung gestellt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wickelt die Maßnahme über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) ab.


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