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Kein Haftpflichtzwang

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt.

Der Haftpflichtzwang für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen wird nicht kommen. Das geht aus der Einigung hervor, die der Vermittlungsausschuss am 21. Februar zur Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt hat. Der Bundestag hatte beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde eine entsprechende Versicherungspflicht gelten soll. Der Bundesrat hatte dem widersprochen und den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach der dort erzielten Einigung sollen diese Fahrzeuge weiterhin von der Kfz-Versicherungspflicht befreit bleiben.

Eine Ausweitung der Kfz-Versicherungspflicht für Landwirte, aber auch für viele Betriebe im Gartenbau und im Handwerk, hätte für zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand gesorgt.


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