„Tank gegen Teller ist nicht das Thema“

Verkehrsminister sieht Widerspruch zu Klimazielen der Bundesregierung

Das Bundesverkehrsministerium sieht die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausstieg von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im Widerspruch zu der erklärten gemeinsamen Absicht der Bundesregierung, die Klimaschutzziele einhalten zu wollen. Das erklärte ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Volker Wissing am 26. Januar auf Nachfrage des Pressedienstes Agra-Europe. Biokraftstoffe seien „unverzichtbar“ zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung, stellte das Ressort für Digitales und Verkehr klar. Nach seinen Angaben spart ein Liter Biokraftstoff 84 Prozent CO2 ein im Vergleich zu einem Liter fossilen Kraftstoff. Für das Jahr 2020 bedeute das eine Reduzierung der Emissionen um 13,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Eine Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe würde zu mehr Treibhausgasemissionen im Verkehr führen, so der Sprecher.

Diese Aussage deckt sich mit der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundesverkehrsministerium, Oliver Luksic, vom 23. Januar auf dem Biokraftstoffkongress und damit vor Bekanntwerden des Referentenentwurfs des Bundesumweltministeriums. „Um unsere Klimaziele im Verkehr zu erreichen, müssen wir auf alle verfügbaren klimafreundlichen Technologien zurückgreifen. Das ist enorm wichtig, denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten“, so Luksic. Für das Verkehrsressort seien erneuerbare Kraftstoffe ein wichtiger Bestandteil des Technologiemixes der Zukunft. „Tank gegen Teller ist nicht das Thema“, unterstrich der Staatssekretär.

Nach dem am 24. Januar bekanntgewordenen Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für 2024 auf 2,3 Prozent reduziert und dann schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent herabgesenkt werden. Damit die fehlende Menge an Biokraftstoffen aus Ackerpflanzen durch Alternativen kompensiert werden kann, sollen zusätzliche Maßnahmen greifen. Dazu gehört, dass der Anrechnungsfaktor für grünen Wasserstoff und Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe auf mindestens 3 und der für Strom, der in Elektrofahrzeugen eingesetzt wird, auf 4 angehoben wird. Die Obergrenze für abfallbasierte Biokraftstoffe – Altspeiseöle und tierische Fette der Kategorie 1 und 2 – soll auf 2,2 Prozent erhöht werden.


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