Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Mitte Mai an die EU-Kommission geschickt hat.
Bekanntlich will die Brüsseler Behörde im kommenden Herbst eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren. Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“, heißt es in dem Papier. Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens neun Quadratmeter umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich.
Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen. Wichtig sei zudem eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen. Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, um den Kühen die Möglichkeit zu geben, natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachzugehen und ihren Körper zu pflegen. Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen.
In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.