Noch viel Potenzial im Landmaschinenhandel

Steuerrechtliche Änderungen für entgeltliche Garantiezusagen seit Januar in Kraft – Versicherungsexperte: Auswirkungen sind kaum von Relevanz für den Gebrauchtmaschinenhandel – Garantien für Gebrauchte bisher nur wenig verbreitet

FOKUS GEBRAUCHTE  – Garantiezusagen: Noch viel Potenzial im Landmaschinenhandel

Die Neuregelung der Versicherungssteuer auf Händlergarantien verlangt nach alternativen Angeboten.

Fast jedes Jahr gibt es steuerliche Änderungen, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Seit Anfang dieses Jahres sorgt eine neue Vorgabe des Bundesfinanzministeriums für Verunsicherung – insbesondere im Kfz-Handel: Händler, die eine Neuwagenanschluss- oder Gebrauchtwagengarantie gegen ein Entgelt verkaufen, müssen jetzt darauf Versicherungssteuer entrichten – statt Umsatzsteuer. Für den Autohandel, wo Garantiezusagen seit jeher gang und gäbe sind, ist die Rechtsänderung mit enormem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Inwieweit die neue „Versicherungssteuer bei entgeltlichen Garantiezusagen“ im Handel mit gebrauchter Landtechnik greift, wollte der eilbote von Rolf Jansen wissen. Der Geschäftsführer der Assekuranz-Service NRW erklärt im Interview, was es mit Garantiezusagen auf sich hat, welche Alternativen es gibt und welche Relevanz Garantien im Handel mit Gebrauchten haben.

eilbote: Herr Jansen, seit 1. Januar fällt auf Eigengarantiezusagen eine Versicherungssteuer an. Was hat es mit den neuen rechtlichen Vorgaben auf sich?
Rolf Jansen:
Unternehmen, die eine Garantie gegen Entgelt verkaufen, sind seither steuerrechtlich als Versicherer anzusehen. Zudem unterliegt dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungssteuer. Wegen der enormen Verbreitung des Themas „Garantie“ in der Kfz-Welt spielt das Thema daher im professionellen Gebrauchtfahrzeughandel eine große Rolle.

Was bedeuten die neuen Vorgaben für einen Händler, der entgeltliche Garantiezusagen erteilt?
Einen enormen Aufwand. Es sind zahlreiche administrative Dinge zu erledigen: Unter anderem muss sich der Händler als Versicherer registrieren lassen und Versicherungssteuer abführen. Zudem hat er den steuerlichen Nachteil, dass er bei eingekauften Ersatzteilen, die er für die Reparatur im Garantiefall einsetzt, die Vorsteuer nicht mehr geltend machen kann. Tut er das, dann verkürzt er die Umsatzsteuer. Er sollte also kaufmännisch sehr sauber agieren und ist auf das Geschick seines Steuerberaters angewiesen.
Alles in allem zieht die Rechtsänderung einen beachtlichen Rattenschwanz nach sich. Die Aufwendungen sind gravierend und führen zu inneren Kosten, sodass die entgeltliche Garantiezusage gestorben sein dürfte.
Auch im Landtechnikbereich trifft die Problematik natürlich im Neumaschinen-Garantiegeschäft zu hundert Prozent zu – und insbesondere dort im „Verlängerungsgeschäft“, also bei Neumaschinen-Anschlussgarantien. Diese werden in der Regel entgeltpflichtig vom Händler an den Endkunden vermittelt.

Und wie sieht es speziell im Gebrauchtmaschinenhandel aus?
In der Landtechnik werden Gebrauchtmaschinen eher selten mit Garantie gehandelt. Die wenigen Händler, die gelegentlich entgeltliche Garantiezusagen gemacht haben, sollten sich aber angesichts der Neuregelung überlegen, ob sie daran festhalten oder auf unentgeltliche Garantiezusagen umstellen wollen…

…weil die neuen Vorgaben nicht greifen, wenn die Garantie bereits im Preis enthalten ist?
Wenn ein Händler auf alle Maschinen eine Garantie gibt und den Preis dafür nicht gesondert ausweist, dann passiert das nicht. Diese sogenannten unentgeltlichen Garantiezusagen fallen nicht unter die neuen Auswirkungen.

Herr Jansen, welche Bedeutung hat das Thema Garantie überhaupt im Handel mit gebrauchter Landtechnik?
Das Thema Garantie für Gebrauchte hat im Landtechnikbereich keine große Bedeutung. Ganz anders sieht es in der Kfz-Welt aus. Dort werden Garantiezusagen als unverzichtbares Marketinginstrument und Mittel zur Kundenbindung gesehen. Zudem kann der Aftersales-Bereich von der Abwicklung von Garantieansprüchen profitieren – markenübergreifend.

Was ist in der Landtechnik anders?
Anders als im Kraftfahrzeugmarkt gibt es aus meiner Sicht im Bereich Landtechnik keine professionellen Anbieter von klassischen Garantieversicherungen. Häufig wird sogar die Rücknahme von Gebrauchtmaschinen als ein notwendiges Übel angesehen. Vielfach werden die Altmaschinen zu überhöhten Preisen in Zahlung genommen, um dann mit möglichst geringem Aufwand durchgeschleust und wieder abgestoßen zu werden. Und regelmäßig wird die Gewährleistung in Kaufverträgen ausgeschlossen. Meiner Meinung nach wünschen sich die Landwirte an dieser Stelle mehr Angebote, wie zum Beispiel Garantie statt Gewährleistungsausschluss!
Aber auch Fachhändler vermissen entsprechende Garantiesysteme von Seiten ihrer Lieferanten. Darauf lässt zumindest das LBT-Zufriedenheitsbarometer schließen, wo die Händler in der Kategorie „Garantie“ vergleichsweise wenig Punkte an ihre Hersteller vergeben.

Was empfehlen Sie dem Händler, der weiterhin Garantien verkaufen will?
Er kann auf eine Maschinenbruchversicherung oder eine Reparaturkostenversicherung ausweichen. Diese technischen Versicherungen helfen den Kunden im Schadensfall, während ein Dritter die Teile und den Arbeitslohn der Werkstatt bezahlt.

Können Sie beide Versicherungen erklären?
Die Reparaturkostenversicherung schließt der Kunde in der Regel direkt beim Versicherer ab. Der Händler tritt hierbei als Vermittler auf, so dass Vermittlerrichtlinien greifen. Er benötigt also unter anderem eine gewerberechtliche Erlaubnis von der IHK sowie eine Vermögenschadenhaftpflicht.

Und die Maschinenbruchversicherung?
Sie hat den großen Vorteil, dass die Maschinen über die Kaskoversicherung hinaus auch gegen innere, unvorhergesehene Betriebsschäden versichert sind. Der Händler könnte sie produktakzessorisch vermitteln, was im Automobilbereich gang und gäbe ist. Allerdings wären dann ebenfalls eine IHK-Registrierung und eine Vermögenschadenhaftpflicht erforderlich. Dies wiederum kann der Händler umgehen, indem er für seine Maschinen einen Rahmenvertrag bei einem Versicherer abschließt: Wenn er eine Maschine verkauft, muss er es der Versicherung mitteilen, woraufhin die Versicherungsnehmereigenschaft für eine bestimmte Laufzeit auf den Kunden übergeht. Das ist sehr viel einfacher – Wenig Verwaltungsaufwand, keine Vermittlertätigkeit!

Sie empfehlen also die Maschinenbruchversicherung?
Ich will jetzt keine Lanze für die Maschinenbruchversicherung brechen. Sie ist aber eine langjährig bewährte technische Versicherungslösung, bei der die geschilderte versicherungssteuerliche Problematik nicht auftritt.
Die Maschinenbruchversicherung kann der Kunde aber auch selbst abschließen und sich so gegen die größten Schäden wappnen. Insbesondere Lohnunternehmer sichern ihr technisches Equipment darüber ab.

Was schätzen Sie, Herr Jansen? Wie hoch ist der Anteil der Gebrauchtmaschinen, die mit Garantie verkauft werden?
Sicher weniger als ein Prozent. Aus meiner Sicht ist das Thema Garantie in der Landtechnik noch nicht angekommen. All die Vorteile, die damit verbunden sind, hat der Fachhandel noch nicht für sich erkannt. Es ist ein Kundenbindungsinstrument für den Händler und schützt ihn vor Kosten, weil im Garantiefall ein Dritter einspringt und die Lohn- und Materialkosten übernimmt.
Nur wenige Händler betreiben nach meinem Dafürhalten ein echtes Gebrauchtmaschinenmanagement und gehen mit dem Thema Garantiezusage professionell um. Allerdings gibt es auch nicht viele Versicherer, die sich mit dem Thema Landtechnik beschäftigen – einfach deswegen, weil die Landtechnik ein sehr anspruchsvolles Risiko in der Versicherungswirtschaft ist.

Zur Person

FOKUS GEBRAUCHTE  – Garantiezusagen: Noch viel Potenzial im Landmaschinenhandel

Rolf Jansen ist Geschäftsführer der Assekuranz-Service NRW GmbH, die seit mehr als 20 Jahren Versicherungen für Betriebe des deutschen Kfz- sowie Land- und Baumaschinen-Gewerbes vermittelt.

In Zusammenarbeit mit Fachverbänden, wie dem LandBauTechnik-Bundesverband, entwickelt das Unternehmen branchengerechte Versicherungslösungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Mitgliedsbetriebe abgestimmt sind. Nach eigenen Angaben gehören bundesweit etwa 800 Autohäuser und gut hundert Fachbetriebe aus dem Land- und Baumaschinenbereich zu den Kunden des Versicherungsmaklers.

Kontakt:
Rolf Jansen
ASV Assekuranz Service NRW Versicherungsmakler GmbH
D-41238 Mönchengladbach
Tel. (0 21 66) 9 20 48-14
jansen@assekuranz-service-nrw.de

Hintergrund – Viel Aufwand und Kosten

Versicherungssteuer auf entgeltliche Händlergarantien

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine steuerrechtliche Neuerung, die auch den Landmaschinenhandel betrifft: Händler, die eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, gelten steuerrechtlich als Versicherer. Das hat weitreichende Konsequenzen:
So ist das aus der Garantiezusage erzielte Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer unterworfen, sondern unterliegt der Versicherungssteuer, die der Händler abführen muss.
Darüber hinaus muss sich der Händler als Versicherer registrieren lassen und entsprechende Aufzeichnungspflichten beachten. Zudem berechtigt die Versicherungssteuer nicht wie die Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug – und das führt bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden zu einer Produktverteuerung. Im Leistungsfall ist auf Eingangsleistungen, wie zum Beispiel Ersatzteile, kein Vorsteuerabzug mehr möglich.


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