Arbeitsrecht:

Freistellung nach der Kündigung

Bereits bei Vertragsschluss der Arbeitsverhältnisse sollten Vereinbarungen über „den Fall der Fälle“ getroffen werden.

Arbeitsrecht: Freistellung nach der Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf des Kündigungsdatums.

Oft erfolgt nach einer Kündigung eine Suspendierung des Arbeitnehmers, die bezahlte Freistellung. Dies ist der wichtigste Fall von bezahlten Freistellungen. Dabei verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleitung des Arbeitnehmers, der Lohn wird ...

 

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