Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß Arbeitszeugnisse zwar wohlwollend verfasst werden müssen, die Schlussformel, der Dank, aber durchaus weggelassen werden kann.
Zweck eines qualifizierten Zeugnisses sei es, Leistung und Verhalten zu bewerten. Der Dank erhöhe zwar die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sei aber nicht Zweck des Zeugnisses. Es handele sich nicht um eine Floskel. Der Arbeitgeber müsse keine Gefühle äußern (Az. 9 AZR 146721).