Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung bis 31. August

Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge aber auch ohne Zertifikat versandt werden

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. ...

 

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