Befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitgeber dürfen für Vertretungsfälle mehrere befristete Arbeitsverträge mit dem selben Arbeitnehmer schließen, müssen jedoch nachvollziehbar belegen können, dass bei Rückkehr des Vertretenen kein weiterer Bedarf für die Tätigkeit besteht (LAG ...

 

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