Bisheriges Bewertungsverfahren vernachlässigt Inhaberabhängigkeit
Spezifische Belange von Handwerksbetrieben werden nicht berücksichtigt
Nach dem Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ist für das Betriebsvermögen im Fall der Betriebsfortführung ein 85 %-iger Bewertungsabschlag vorgesehen. Zusätzlich soll der betriebliche Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 ...
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