Händler kommt „umsonst“ zur Nacherfüllung
Neues Urteil des Bundesgerichtshofes nimmt Stellung zur Sorgfaltspflicht des Kunden

© Werkfoto
Liegen Störungsursachen im Verantwortungsbereich des Kunden, muss er die Aufwendungen für den Serviceeinsatz bezahlen.
Welcher Lieferant oder Auftragnehmer kennt das nicht: Ein Produkt wird verkauft, plötzlich funktioniert die verkaufte Maschine nicht mehr, sie fällt aus, der Kunde kann sie nicht mehr benutzen und zweckentsprechend einsetzen. Ist die vertragliche ...
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