Händler kommt „umsonst“ zur Nacherfüllung

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes nimmt Stellung zur Sorgfaltspflicht des Kunden

Recht im Landmaschinenhandel: Händler kommt „umsonst“ zur Nacherfüllung

Liegen Störungsursachen im Verantwortungsbereich des Kunden, muss er die Aufwendungen für den Serviceeinsatz bezahlen.

Welcher Lieferant oder Auftragnehmer kennt das nicht: Ein Produkt wird verkauft, plötzlich funktioniert die verkaufte Maschine nicht mehr, sie fällt aus, der Kunde kann sie nicht mehr benutzen und zweckentsprechend einsetzen. Ist die vertragliche ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen