wirtschaft

Händler kommt „umsonst“ zur Nacherfüllung

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes nimmt Stellung zur Sorgfaltspflicht des Kunden

Recht im Landmaschinenhandel: Händler kommt „umsonst“ zur Nacherfüllung

Liegen Störungsursachen im Verantwortungsbereich des Kunden, muss er die Aufwendungen für den Serviceeinsatz bezahlen.

Aktualisiert am

Welcher Lieferant oder Auftragnehmer kennt das nicht: Ein Produkt wird verkauft, plötzlich funktioniert die verkaufte Maschine nicht mehr, sie fällt aus, der Kunde kann sie nicht mehr benutzen und zweckentsprechend einsetzen. Ist die vertragliche ...

 

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