Wo ist die Nachbesserung durchzuführen?
Wenn es dem Käufer zuzumuten ist, muss er zur Reparatur in die Händlerwerkstatt kommen – Neues Urteil des BGH lässt aufhorchen – Den Ort schon im Kaufvertrag regeln
Bereits in eilbote 17/2008 hatten wir über ein Urteil des BGH vom 08.01.2008 (AZ: X ZR 97/05) berichtet, wonach eine Gewährleistungsreparatur im Zweifel dort durchzuführen ist, wo sich die mangelhafte Sache vertragsgemäß befindet, falls sich aus dem ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen