Wo ist die Nachbesserung durchzuführen?

Wenn es dem Käufer zuzumuten ist, muss er zur Reparatur in die Händlerwerkstatt kommen – Neues Urteil des BGH lässt aufhorchen – Den Ort schon im Kaufvertrag regeln

Recht: Wo ist die Nachbesserung durchzuführen?

Im Kaufvertrag einer Maschine sollte geregelt sein, dass der Ort für evtl. Gewährleistungsreparaturen die eigene Werkstatt ist.

Bereits in eilbote 17/2008 hatten wir über ein Urteil des BGH vom 08.01.2008 (AZ: X ZR 97/05) berichtet, wonach eine Gewährleistungsreparatur im Zweifel dort durchzuführen ist, wo sich die mangelhafte Sache vertragsgemäß befindet, falls sich aus dem ...

 

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