Beweislast bei der Mängelhaftung

Liegt der Kauf länger als sechs Monate zurück, wird es für den Käufer komplizierter – Auftraggeber muss Beweise haben

Recht: Beweislast bei  der Mängelhaftung

Bei Mangel nach dem Kauf hat auch der Käufer Ursachenforschung zu betreiben.

Bereits in dem Artikel „Der Händler ist nicht immer der Dumme“ (eilbote Nr. 1-2/2006) war dargestellt, dass ein Mangel am gekauften Produkt noch nicht automatisch einen Mängelhaftungsanspruch auslöst. Der entscheidende Punkt bei der Mängelhaftung ...

 

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