Beweislast bei der Mängelhaftung
Liegt der Kauf länger als sechs Monate zurück, wird es für den Käufer komplizierter – Auftraggeber muss Beweise haben
Bereits in dem Artikel „Der Händler ist nicht immer der Dumme“ (eilbote Nr. 1-2/2006) war dargestellt, dass ein Mangel am gekauften Produkt noch nicht automatisch einen Mängelhaftungsanspruch auslöst. Der entscheidende Punkt bei der Mängelhaftung ...
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