Die unzulässige Werkstattbindung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.09.2013 (AZ: VIII ZR 206/12) die sogenannte Werkstatt-Klausel für Gebrauchtwagen in Garantiebedingungen gekippt. Die hier von BGH getroffene Entscheidung dürfte gleichfalls Beachtung finden beim Verkauf gebrauchter Maschinen bzw. mobiler Arbeitsmaschinen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.09.2013 (AZ: VIII ZR 206/12) die so genannte Werkstatt-Klausel für Gebrauchtwagen in Garantiebedingungen gekippt. Die hier von BGH getroffene Entscheidung dürfte gleichfalls Beachtung finden beim Verkauf ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen