Die unzulässige Werkstattbindung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.09.2013 (AZ: VIII ZR 206/12) die sogenannte Werkstatt-Klausel für Gebrauchtwagen in Garantiebedingungen gekippt. Die hier von BGH getroffene Entscheidung dürfte gleichfalls Beachtung finden beim Verkauf gebrauchter Maschinen bzw. mobiler Arbeitsmaschinen.

Recht: Die unzulässige Werkstattbindung

Der Bundesgerichtshof urteilt, dass die Werkstattklausel für Gebrauchtwagengarantien unwirksam ist.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.09.2013 (AZ: VIII ZR 206/12) die so genannte Werkstatt-Klausel für Gebrauchtwagen in Garantiebedingungen gekippt. Die hier von BGH getroffene Entscheidung dürfte gleichfalls Beachtung finden beim Verkauf ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen