Was lange währt, wird endlich …?
Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen nach der neuen Verordnung zu beachten. Im folgenden Beitrag gibt Dr. Matthias Wendland von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft einen ersten Überblick zu den wichtigsten Regelungen.
Vor einer Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) muss die notwendige Düngemenge ermittelt werden. Diese Düngebedarfsermittlung ist sowohl vor einer organischen als auch vor einer ...
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