Muss der Händler die Fahrerlaubnis prüfen?

Ein Kunde kauft bei einem Händler einen neuen Traktor; der Händler erledigt noch alle Formalitäten, auch bei der Zulassungsstelle für den Kunden und stellt die Maschine auf seinem Gelände zum Abholen für den Kunden bereit. Der Kunde schickt eine Person, die die Neuinvestition abholt. Kurz darauf wird diese Person von einer Polizeistreife gestoppt, die feststellt, dass der Abholer bzw. Fahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Hätte sich der Händler von dem Fahrer vor der Übergabe der Maschine den Führerschein zeigen lassen müssen – oder kann sich der Händler unter Umständen auch selbst strafbar machen, falls er sich nicht nach der Fahrerlaubnis erkundigt. Rechtsanwalt Franz-Josef Möffert hat diese Frage untersucht.

Diese Frage lässt sich nicht ohne Wenn und Aber beantworten. Ansatzpunkt ist zunächst einmal das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach § 21 kann sich nicht nur jemand strafbar machen, der ein Fahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche ...

 

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