„Landmaschinenbetriebe sind systemrelevant“

Verband richtet anlässlich der aktuellen Corona-Krise Appell an die Politik

In einem mit dem ZDH abgestimmten Schreiben vom 17. März wandte sich der LandBauTechnik Bundesverband (LBT) an die Ministerpräsidenten der Länder, alle Landesverbände und ihre Innungen, den Deutschen Bauernverband und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gleichzeitig erfolgt seitens des LBT laufend eine enge Abstimmung mit dem ZDH, VDMA und dem DBV. In dem Schreiben weist der LBT anlässlich der aktuellen Corona-Krise auf die Bedeutung des Land- und Baumaschinenhandels hin. „Zur Aufrechterhaltung der Nahrungsmittelproduktion ist in Deutschland der Land- und Baumaschinenhandel mit seinen Werkstätten systemrelevant“, heißt es in dem Schreiben aus dem wir hier Auszüge zitieren:

„Der Landmaschinen-Fachhandel hat hohe Maschinenbestände bestellt und bevorratet. Die kapitalintensiven Anlagegüter müssen nun ausgeliefert werden, können aber nicht immer zugelassen werden, da die Straßenverkehrsämter z.T. nicht arbeiten. Hier tun sich schnell Liquiditätsengpässe beim Handel bei bestehenden Zahlungsverpflichtungen auf. Wir regen die Einrichtung eines Notdienstes für gewerbliche Betriebe bei den Straßenverkehrsämtern an. Sollten Aufträge nicht bearbeitet werden können, z.B. beim Zusammenbrechen der Lieferkette, sind hohe Personalkosten und Lagerbestände für Gebraucht- und Neumaschinen zu befürchten, die für die Unternehmen existenzgefährdend sind.

Die Ersatzteilversorgung der technisch hochwertigen Maschinen ist hoch sensibel, sie ist beim Großhandel und den Herstellern zu sichern, eine Bevorratung beim Handel vor Ort ist in der Regel für nur kurze Bevorratungsperioden gewährleistet. Schon jetzt kommt es zu Engpässen. Bei evtl. knappem Personalbestand, bei etwaigen Erkrankungen von Belegschaften in den Werkstätten als auch in den Verwaltungen, sind die in der Saison und Ernte ohnehin nicht praxisgerechten geregelten Begrenzungen der Arbeitsschutzgesetze nicht einzuhalten. Hier muss es Sondergenehmigungen geben. Evtl. Quarantäne-Bestimmungen sind aus den o.g. Gründen für die Betriebe des Land- und Baumaschinenhandels als auch des Handwerks sehr sensibel zu handhaben. Ausnahmeregelungen sind ggf. erforderlich, da ohne den Service und die Reparatur des Maschinenparks der Landwirtschaft ein unmittelbarer Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion die Folge sein wird.

Ein branchenbezogenes Förderprogramm/Rettungsprogramm ist zur Existenzsicherung der kleinen und mittleren Betriebe des Landmaschinen-Handels und -Handwerks wichtig. Die Margen des Fachhandels sind im Neuvertrieb inzwischen derart gering, die Ertragskraft, Rücklagen und Kapitalkraft der Betriebe sind geschwächt durch zwei aufeinanderfolgende Dürrejahre in 2018 und 2019, so dass eine Förderung über Bürgschafts- und Kreditprogramme hinaus wichtig wird.“


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