Fehler bei Bundesrats-Abstimmung

Bei der Abstimmung des Bundesrats zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ist es zu einem Fehler gekommen, der zumindest kurzfristig wieder für Unsicherheit sorgen könnte. Ein Vertreter der Länderkammer bestätigte am 5. August Medienberichte, nach denen bei der Sitzung am 3. Juli über eine fehlerhafte Vorlage entschieden wurde. In der bei der Abstimmung vorliegenden Fassung zum § 24 Absatz 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlte die vorgesehene Regelung über eine Mindestfläche von 6,5 m2 für Abferkelbuchten. Nach Auskunft des Bundesrats sind die Folgen dieses Vorgangs derzeit noch unklar. Grundsätzlich gelte damit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer bisherigen Form weiter. Diese schreibt in Bezug auf Abferkelbuchten nur vor, dass hinter der Sau „genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht“. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun beim Bund. Möglich ist beispielsweise, dass die ganze Verordnung mit allen politischen Unwägbarkeiten erneut in die Entscheidung geht. Laut Bundesrat wäre aber auch denkbar, dass die aktuelle Verordnung rechtskräftig wird und die Frage der Mindestfläche in einer Einzelverordnung „nachgearbeitet“ wird.


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