Lieferprobleme? Übertragung von Mitteln ins Jahr 2023 möglich

Antragstellende, die ihre Maschine nicht fristgerecht erhalten, müssen Verlängerungsantrag stellen – Frist dafür läuft bis zum 15. September 2022

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Lieferprobleme? Übertragung von Mitteln ins Jahr 2023 möglich

Die Rentenbank verwaltet die Mittel des Investitionsprogramms Landwirtschaft.

Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2023. Dazu müssen Antragstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen. Das entsprechende Formular kann unter www.rentenbank.de heruntergeladen werden.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.

Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember 2022. Auszahlungsanträge können bis dahin eingereicht werden.

Achtung: Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. In Zweifelsfällen kann es laut Rentenbank ratsam sein, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2023 beantragt wurde.

Die Rentenbank bietet das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ seit 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an. Am 18. Juli 2022 startete es in die nächste Runde. Bis zum 27. Juli 2022 können dann über das Förderportal der Rentenbank lw-foerderportal.rentenbank.de wieder Interessenbekundungen abgegeben werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine vollständig abgeschlossene Registrierung im Rentenbank-Förderportal.

Detaillierte Informationen zu den Übertragungsanträgen sowie zum neuen Interessenbekundungsverfahren im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ sind unter www.rentenbank.de zu finden. Darüber hinaus gehende Fragen werden an der Hotline 069 - 710 499 41 und über bundesprogramme @ rentenbank.de beantwortet.


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