Das Vier-Stunden-Gesetz und die Praxis

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Von Kai Hasse
Aktualisiert am
Im August haben sich die Bundesländer auf eine Konkretisierung der Gülle-Verordnung verständigt. Die Einarbeitungszeit nach dem Ausbringen der Gülle wird auf höchstens vier Stunden begrenzt. Ab dann gelten die Bußgelder. Die Praxis ist aber oft bereits weiter als die EU-Vorgaben. Wir berichten über die aktuelle Diskussion und die Trends der Gülletechnik.
Bereits 2001 wurden die Höchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe in der NEC (National Emission Ceilings RL 2001/81/EG) festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Damals wurden für Deutschland die Ammoniak-Emissionen, an ...
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![Übergabe des Güllewagens von Meyer-Lohne an Lüder Wicke, Lohnunternehmen Otten. [v.l.n.r. Stefan Manz, Carmen Ohler (beide BPW), Claus Lücke (Meyer Lohne), Holger Poppilas (Agravis Technik Weser-Aller), Lüder Wicke (Lohnunternehmen Otten), Hubert Meyer, Johannes Quatmann (beide Meyer-Lohne)] Übergabe des Güllewagens von Meyer-Lohne an Lüder Wicke, Lohnunternehmen Otten. [v.l.n.r. Stefan Manz, Carmen Ohler (beide BPW), Claus Lücke (Meyer Lohne), Holger Poppilas (Agravis Technik Weser-Aller), Lüder Wicke (Lohnunternehmen Otten), Hubert Meyer, Johannes Quatmann (beide Meyer-Lohne)]](/fileadmin/_processed_/7/5/csm_Meyer_S.16_opt_22dbf0744a.jpeg)






