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Das Vier-Stunden-Gesetz und die Praxis

Gülleausbringung: Das Vier-Stunden-Gesetz und die Praxis

Von Kai Hasse

Aktualisiert am

Im August haben sich die Bundesländer auf eine Konkretisierung der Gülle-Verordnung verständigt. Die Einarbeitungszeit nach dem Ausbringen der Gülle wird auf höchstens vier Stunden begrenzt. Ab dann gelten die Bußgelder. Die Praxis ist aber oft bereits weiter als die EU-Vorgaben. Wir berichten über die aktuelle Diskussion und die Trends der Gülletechnik.

Bereits 2001 wurden die Höchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe in der NEC (National Emission Ceilings RL 2001/81/EG) festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Damals wurden für Deutschland die Ammoniak-Emissionen, an ...

 

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