Europäische Union: Verlängerte Übergangsfristen für Stufe V

Maschinen mit < 56 kW und ≥ 130 kW bekommen nun ein Jahr mehr Zeit zur Umstellung

Das Europäische Parlament verlängerte letzten Freitag die Übergangsfristen der Stufe V für Motoren mit <56 kW und ≥130 kW, die in mobile Maschinen und Geräte (NRMM) und Traktoren eingebaut werden sollen, um zwölf Monate. Grund ist die Pandemiesituation in Europa.

Damit gelten nun für diese Leistungsklassen die gleichen Termine wie bisher für die Klasse über 56 kW bis 130 kW. Für alle Leistungsklassen gibt es mit der Verordnung 2016/1628 ab dem 1. Januar 2020 eine Übergangsperiode von 24 Monaten ab den jeweiligen Einführungszeitpunkten, in der noch Motoren einer vorherigen Abgasstufe in Verkehr gebracht werden können (sogenannte Übergangsmotoren). Diese müssen allerdings vor den jeweiligen Zeitpunkten produziert worden sein und die Produktionsdaten der Maschinen, in welche sie eingebaut werden, dürfen maximal 18 Monate danach liegen. Bis zum 30. Juni 2021 dürfen Traktoren mit Übergangsmotoren, also der jeweils vorherigen Abgasstufe, gebaut werden. Bis zum 31. Dezember 2021 müssen mobile Maschinen und Geräten mit Übergangsmotoren in Verkehr gebracht sein (siehe eilbote Nr.20/2018, Seite 10).

Die europäischen Industrieverbände, die den NRMM-Sektor vertreten, CECE, CEMA, EGMF, EUnited Municipal Equipment & Cleaning, Europgen und FEM, begrüßten die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Sie gebe der Industrie die nötige Zeit, bereits erworbene Übergangsmotoren in Maschinen einzubauen, sie auf den Markt zu bringen und die immer anspruchsvolleren Anforderungen zu erfüllen.


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