Grundstückseigentümer haften nicht unbegrenzt
Bundesverfassungsgericht: Belastung muss zumutbar sein - Verkehrswert eines sanierungsbedürftigen Grundstücks als Anhaltspunkt - Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gegen Eigentümer aufgehoben
Grundstückseigentümer müssen nicht unbegrenzt Kosten tragen, die durch die Beseitigung von Altlasten auf ihren Flächen entstehen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az. 1 BA 242/91 und 315/ 99). Danach können ...
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