Grundstückseigentümer haften nicht unbegrenzt

Bundesverfassungsgericht: Belastung muss zumutbar sein - Verkehrswert eines sanierungsbedürftigen Grundstücks als Anhaltspunkt - Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gegen Eigentümer aufgehoben

Grundstückseigentümer müssen nicht unbegrenzt Kosten tragen, die durch die Beseitigung von Altlasten auf ihren Flächen entstehen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az. 1 BA 242/91 und 315/ 99). Danach können ...

 

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