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Verbot soll kommen

Anbindehaltung: Verbot soll kommen

Das Agrarressort will an einem grundsätzlichen Verbot der Anbindungshaltung festhalten.

Aktualisiert am

Bayern mit Initiative im Bundesrat gescheitert

Bayern ist mit seiner Initiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen gescheitert. Der vom Freistaat eingebrachte Entschließungsantrag bekam in der Plenarsitzung des Bundesrats am 2. Februar keine Mehrheit. Bayern hatte seine Position gegenüber den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter anderem damit begründet, dass ein Verbot der Anbindehaltung den Betrieben zu wenig Zeit lassen würde, auf andere Haltungsformen umzusteigen. Damit würde der Strukturwandel in der Milchviehhaltung massiv befeuert.

Das Agrarressort will demgegenüber an einem grundsätzlichen Verbot der Anbindehaltung festhalten. Wie aus einem aktuellen Referentenentwurf des Ministeriums für eine Änderung des Tierschutzgesetzes hervorgeht, soll es aber Ausnahmen für die sogenannte Kombinationshaltung geben. Einzelheiten will das BMEL dem Entwurf zufolge in einer Verordnung festlegen. Darin sollen die Art der Anbindung, die Dauer und die vorzusehenden Möglichkeiten zur freien Bewegung sowie Anforderungen an die Beschaffenheit von Anbindevorrichtungen geregelt werden.

Fehlendes Einvernehmen mit der FDP

Auch andere Bereiche sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Das gilt beispielsweise für die angestrebte Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen und die damit einhergehenden Anforderungen an das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen. Mit dem Ausweichen auf Rechtsverordnungen reagiert das Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar auf das fehlende Einvernehmen mit der FDP in einer Reihe von Tierschutzfragen. Dies hat dazu geführt, dass die Koalition bei der Tierschutznovelle bislang nicht vorangekommen ist.


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