landwirtschaft

Leguminosen statt Stilllegung

Stilllegungsflächen: Leguminosen statt Stilllegung

Die EU bietet den Landwirten eine Alternative zur Flächenstillung.

Aktualisiert am

Statt vier Prozent der Agrarfläche stillzulegen, dürfen Landwirte auf sieben Prozent ihrer Fläche stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte ohne chemischen Pflanzenschutz anbauen.

Die EU-Kommission kommt Forderungen nach einer Aussetzung der Regeln für die Stilllegung gemäß GLÖZ 8 zumindest in Teilen nach. Mit einer jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung wird die Verpflichtung, im Rahmen der GAP vier Prozent der Agrarflächen stillzulegen, zumindest etwas gelockert. Stattdessen werde es den Landwirten gestattet, auf sieben Prozent ihrer Flächen stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte anzubauen, teilte der geschäftsführende Vizepräsident der Brüsseler Behörde, Maroš Šefčovič, am 31. Januar in Brüssel mit. Auf diesen Flächen sei allerdings der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen nicht erlaubt. Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland sind ohnehin in der Regel von jeglicher Stilllegungsverpflichtung befreit.

Sobald die Mitgliedstaaten im Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) grünes Licht erteilt haben, wird der implementierte Rechtsakt durch das Kollegium der Kommissare rückwirkend für dieses Jahr angenommen. Mitgliedstaaten, die diese Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden wollen, müssen dies dann der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen. Dadurch sollen die Landwirte schnell Klarheit erhalten.

Die Ausnahmeregelung kam unter anderem auf Druck Frankreichs zustande. Der Pariser Landwirtschaftsminister Marc Fesneau hatte zuletzt bei den Treffen mit seinen EU-Amtskollegen mehrfach entsprechende Forderungen vorgebracht. Deutschland war hier bislang eher skeptisch. Im vorigen Jahr war nach langer Diskussion die Aussetzung der Konditionalitätsregelungen zur Fruchtfolge und zur Stilllegung genehmigt worden. Diese Maßnahme kann allerdings nicht allein durch die Kommission verlängert werden. Hierzu wäre eine Änderung am Basisrechtsakt der GAP-Strategieplanverordnung notwendig.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hatte entsprechenden Forderungen erst beim letzten Agrarrat im Januar eine klare Absage erteilt. Bekanntermaßen zählen Leguminosen wie Linsen, Erbsen oder Bohnen zu den stickstoffbindenden Pflanzen. Als Zwischenfrüchte definiert die Kommission Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen wachsen. Diese können der EU-Behörde zufolge als Futtermittel für Tiere oder als Gründüngung dienen. Eine beliebte Zwischenfrucht ist beispielsweise Grünroggen für Biogasanlagen.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen