Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber von einzelnen Mitarbeitern – auch ohne Zustimmung eines eventuell vorhandenen Betriebsrates – verlangen können, bei Krankheit schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (Az. 1 ABR 5/22). Ein Betriebsrat muss nur beteiligt werden, wenn die Maßnahme für alle Mitarbeiter gelten soll.
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