36 Millionen Euro Unterstützung für Betriebe

Neues Förderprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums – Auszahlung bis Ende Januar – Keine Antragstellung erforderlich – Aufstockung mit nationalen Mitteln wird geprüft – Auszahlung bis 31. Januar 2024

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat ein Förderprogramm aufgelegt, um hilfsbedürftige Obst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe zu unterstützen. Die zur Verfügung stehenden 36 Mio. Euro stammen aus dem EU-Hilfspaket, das die Brüsseler Kommission in diesem Sommer geschnürt hat, um Landwirten für im Zusammenhang mit den Folgen des Ukraine-Krieges erlittene finanzielle Verluste unter die Arme zu greifen.

Mit diesem Paket sicherte sich die Europäische Kommission die Zustimmung zahlreicher Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, zu Hilfen speziell für die osteuropäischen Länder. Eventuell werden die Mittel noch national aufgestockt. In Deutschland sollen Freilandobstbau- und Hopfenbetriebe gefördert werden, da dort die Situation als besonders kritisch eingestuft wird. Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Kosten- und Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut. Auf dieser Basis sollen die Betriebe in den Sektoren Obst und Hopfen mit einer Hektarprämie unterstützt werden. In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe aus dem Jahr 2022 ist dafür ein antragsloses Verfahren vorgesehen.

Die Auszahlung soll erneut durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen. Ausgezahlt werden die hektarbezogenen Beihilfen bis spätestens zum 31. Januar 2024. Zur Unterstützung für den Weinbau soll ein Teil der Mittel für eine temporäre Krisendestillation eingesetzt werden. Diese Hilfe wird über die Bundesländer umgesetzt.

Verarbeitung zu Industriealkohol

Möglicherweise bleibt es nicht bei den 36 Mio. Euro. Man prüfe derzeit die von der EU eingeräumte Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten Mittel um bis zu 200 Prozent national aufzustocken, heißt es in Berlin. Ohne eine Aufstockung durch nationale Mittel sollen Freilandobstbaubetriebe rund 340 Euro/ha erhalten, Hopfenbetriebe etwa 370 Euro/ha. Die genaue Höhe der Beihilfe hängt von einer möglichen Ergänzung durch nationale Mittel ab.

Damit möglichst viele Betriebe berücksichtigt werden, wird die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Wie das BMEL unter Berufung auf die Thünen-Analyse weiter mitteilte, ist der Weinbau regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um diese sektorspezifischen Marktstörungen auszugleichen, werden 6,5 Mio. Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereitgestellt. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein könnten bis zu 10 Mio. Liter überschüssiger Wein zu Industriealkohol verarbeitet werden.


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