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Wintergerste: Mit dem „Milden Gerstenmosaikvirus“ (BaMMV) befallene Pflanze (links). Mit Genschere gezüchtete, gesunde Gerstenpflanze (rechts).
Die EU will den Umgang mit Genome-Editing-Methoden, auch Neue Genomische Techniken (NGT) genannt, in der Pflanzenzüchtung neu regeln, einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte die EU-Kommission am 5. Juli vor: Neue Pflanzensorten sollen demnach unter bestimmten Bedingungen nicht mehr den strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen unterliegen, sondern – bei der Zulassung und im Handel – konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden.
„Aus wissenschaftlicher Sicht ergibt es viel Sinn, zwischen konventioneller Gentechnik und den neuen Züchtungsmethoden zu unterscheiden“, sagt Professor Holger Puchta vom Joseph Gottlieb Kölreuter Institut für Pflanzenwissenschaften (JKIP) des KIT (Karlsuher Institut für Technologie). Denn anders als bei der konventionellen Gentechnik werde beim Genome Editing kein fremdes Erbgut eingebracht. „Stattdessen kommen Genscheren wie CRISPR/Cas zum Einsatz, mit denen gezielte und begrenzte Veränderungen schnell vorgenommen werden können.“ All diese Veränderungen können so auch natürlich entstehen. Im Ergebnis sei die entstandene Pflanze dann nicht mehr von einer klassischen Züchtung zu unterscheiden. „Diese Möglichkeit, den langsamen Prozess natürlicher Veränderungen im Genom zu beschleunigen, eröffnet enorme Chancen“, sagt Puchta. „Europa macht sich damit auf den Weg zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit Nutzpflanzen, die weniger Pestizide benötigen und die den Herausforderungen des Klimawandels wie Hitze und Trockenheit standhalten.“
Dass die Kommission bei ihrer Empfehlung auch die ökologischen Sorgen der Umweltverbände berücksichtig hat, hält Puchta für eine kluge Abwägung der Interessen aller Beteiligter: „So bleiben etwa herbizidresistente Pflanzen von der Regelung ausgeschlossen, da der Einsatz von Herbiziden nach dem Willen der Kommission in der EU in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden soll.“ Auch der weiterhin strikte Ausschluss von Genome Editing bei Bioprodukten sei als Entgegenkommen an die Biobranche zumindest wirtschaftlich und politisch nachvollziehbar und sichere die Wahlfreiheit für Konsumenten.