In der Ausschreibungsrunde zum 1. April 2023 hat die eingereichte Gebotsmenge für Biomasseanlagen das ausgeschriebene Volumen deutlich übertroffen. Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt bekanntgab, wurden 495 Gebote für insgesamt 532 MW eingereicht; ausgeschrieben waren 300 MW.
Es sei das erste Mal, dass eine Biomasseausschreibung überzeichnet worden sei, betonte BNetzA-Präsident Klaus Müller und fügte hinzu: „Noch nie wurden in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht.“ Insgesamt erhielten 271 Gebote mit 302 MW einen Zuschlag, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 18,92 ct/kWh lag. Im Februar hatte die Bonner Behörde die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben. Die eingereichten Gebote zielten überwiegend auf eine Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen ab. Konkret gingen sieben Gebote mit 29 MW für Neuanlagen und 488 Gebote für Bestandsanlagen im Umfang von 503 MW ein. In dieser Ausschreibungsrunde wurden erstmals Gebote aus der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, bei der Hälfte der Zuschlagsmenge bevorzugt. Diese Menge konnte laut BNetzA voll ausgeschöpft werden: 130 Gebote im Umfang von 151 MW wurden demnach in der Südregion und 141 Gebote mit derselben Gesamtleistung außerhalb der Südregion bezuschlagt. Ziel dieser Regelung sei es, mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, erklärte Müller. Kritik an diesem Vorgehen kam vom Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt. Nach Meinung des HBB muss die „wettbewerbsverzerrende Südquote“ unverzüglich abgeschafft werden. Denn sie trage dazu bei, dass die gesicherte Leistung in allen anderen Regionen Deutschlands abgebaut werde und schränke das Bieterpotenzial unnötig ein.
Nachdem die BNetzA die Höchstwerte um 10 % angehoben habe, überrasche es nicht, dass die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren deutlich gestiegen sei, stellte HBB-Leiterin Sandra Rostek fest. Dies darf aus Sicht der Bioenergieverbände jedoch nicht über die vielen anderen Mängeln im EEG-Ausschreibungsverfahren hinwegtäuschen. Eigentlich hätten die Höchstwerte für Biomasse um 20 % angehoben werden müssen, um auch nur die mittleren Gestehungskosten von Bioenergieanlagen zu decken, führte Rostek aus.
Damit die Ausschreibungen auch mittelfristig hohe Bieterzahlen aufweisen, müsse der Gesetzgeber die Höchstwerte erneut anheben, wie auch die anzulegenden Werte in der Festvergütung insbesondere für kleine güllebetonte Biogasanlagen. Auch das Ausschreibungsvolumen muss laut HBB steigen.
Beleg für schlechte Bedingungen
Für Biomethananlagen wurden keine Gebote eingereicht. Die Ausschreibung galt konkret für Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Es war die nunmehr dritte Ausschreibung für Biomethananlagen. Das Ausschreibungsvolumen war vorab von der Behörde auf 19 MW reduziert worden, weil erneut eine Unterzeichnung zu erwarten war.
Das Ergebnis ist für den Biogasrat ein Beleg für die verschlechterten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der EEG-Novelle 2022. Der Verband forderte die Bundesregierung daher auf, zügig nachzubessern. So sollten aus seiner Sicht unter anderem die Volllaststunden für den Betrieb von Biomethan-Blockheizkraftwerken von derzeit 10 % auf 50 % angehoben werden. „Die nachhaltigen verfügbaren heimischen Potenziale der Biomethanerzeugung in Deutschland müssen durch verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen angemessen gefördert werden“, so Biogasrat-Geschäftsführerin Janet Hochi.
Nach Angaben der BNetzA findet die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen am 1. Oktober, für Biomethananlagen am 1. September statt.