Fahrerlaubnisklasse L neu gefasst

Verkehrsexperte Günter Heitmann erläutert die Folgen für die Praxis

Verkehr: Fahrerlaubnisklasse L neu gefasst

Solo sind 40 km/h erlaubt. Mit Anhänger darf der L-Führerscheininhaber aber nur 25 km/h fahren!

Am 26. Juni 2012 wurde im Bundesgesetzblatt die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis VO (FeV) veröffentlicht. Inhaltlich wurden auch Änderungen im Artikel 1 vorgenommen, betroffen davon war der § 6 der FeV.

Für den Bereich der lof Fahrzeuge ...

 

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